LinkedIn-Scheindebatte oder Relevanz für deinen Redaktionsplan? Entwarnung für Social Media. Erst einmal gibt es keine pauschale KI-Kennzeichnungspflicht ab dem 2. August 2026.
Seit Wochen geistert das Gerücht durch die Feeds, dass ab dem 2. August 2026 pauschal jeder KI-generierte Post gekennzeichnet werden muss. Die kurze Antwort? Stimmt nicht. Eine solche Allumfassende Pflicht gibt es schlichtweg nicht. Der KI-Act der EU nimmt Content-Creator und Redaktionen keineswegs in Sippenhaft, verlangt jedoch an den richtigen Stellen Transparenz.
Was wirklich gilt: Kennzeichnung vs. Entwarnung
- Keine Pflicht bei Routine-Tools: Texte, die mit ChatGPT überarbeitet, gefeilt oder strukturiert wurden, sowie Standard-Grafiken müssen nicht pauschal gekennzeichnet werden.
- Deepfakes & Täuschung im Fokus: Die gesetzliche Kennzeichnungspflicht greift primär dort, wo Inhalte gezielt getäuscht oder realistisch gefälschte Personen/Ereignisse (Deepfakes) dargestellt werden, die als echt missverstanden werden könnten.
- Transparenz schafft Vertrauen: Auch ohne striktes Gesetz gilt: Wenn der Einsatz von KI einen entscheidenden Teil des Werts oder der Aussage ausmacht, bleibt Transparenz eine Frage von Haltung und Community-Vertrauen.
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KI-Content & Recht genauer
Wer den eigenen Content rechtssicher aufstellen möchte, findet bei den Experten tiefergehende Einblicke:
- Rechtliche Einordnung: Unser langjähriger Allsocial-Rechtsexperte Carsten Ulbricht erklärt die Details direkt auf LinkedIn: Zum Beitrag von Carsten Ulbricht.

- Deep-Dive im Podcast: In Folge 150 des Rechtsbelehrung-Podcasts bringen Thomas Schwenke und Marcus Richter Licht ins Dunkel. Sie schlüsseln verständlich auf, warum die Kennzeichnungsdebatte in Teilen eine Geisterdebatte ist und worauf Social-Media-Teams ab sofort konkret achten müssen. Hört gerne mal rein!

Disclaimer: Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar und ist auch nicht als solche zu verstehen. Die Informationen dienen lediglich zur Orientierung.


